Kanzlei

Die Kanzlei Klaus Kalinski wurde von mir 1995 in Ladenburg gegründet. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens stand für mich fest, den Schritt in die Selbständigkeit als Allgemeinanwalt zu wagen, um mit einem breiten Spektrum nachhaltig forensische Erfahrung zu sammeln.

Dabei entwickelten sich nach kurzer beruflicher Selbständigkeit meine ersten Tätigkeitsschwerpunkte, auf die ich mich nach wie vor konzentriere:

Verkehrsrecht

Erbrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht

Meine Zweisprachigkeit mit Spanisch und Deutsch ermöglicht es mir bis heute, Mandate als Muttersprachler mit internationalem Bezug zum spanischsprechenden Raum zu übernehmen.

Dennoch sehe ich mich neben meinen Spezialgebieten als Allgemeinanwalt mit einem Profil, das breiter angelegt ist als Fachanwaltschaften und freue mich noch heute über neue Herausforderungen – auch aus entlegenen Rechtsgebieten. Dabei ist eine ehrliche Beratung über die Erfolgsaussichten und Risiken des Mandats Grundvoraussetzung für den vertrauensvollen Kontakt mit den Mandanten.

Meine Schwerpunkte habe ich für Sie unter dem Stichpunkt „Rechtsgebiete“ zusammengefasst.

Rechtsanwaltskanzlei

Viel zu erzählen…

Wenn Sie mehr über meine Kanzlei und die Spezialisierung auf die verschiedenen Rechtsgebiete erfahren wollen, freue ich mich auf Ihren Anruf oder die Vereinbarung eines Besprechungstermins per E-Mail. Meine Kanzlei liegt in ruhiger Ortsrandlage von Ladenburg, einer alten Römerstadt, die allein schon einen Besuch wert ist. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.

Kontakt

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet nicht nur die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen,
sondern auch die Vertretung nach Verkehrsunfällen und bei Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Erfahrung unserer Kanzlei aus hunderten Mandaten im Jahr ermöglicht Ihre effektive Vertretung, denn der juristische Laie weiß in der Regel nicht, welche Ansprüche ihm zustehen. Deshalb raten wir an, die Schadensabwicklung bei Unfällen von Anfang an dem Rechtsanwalt zu übergeben.

Vergessen Sie dabei nicht:

„Jeder Geschädigte darf anwaltliche Hilfe auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Anspruch nehmen.“

Geben Sie sich nicht in die Hand der Versicherung, die ihre wirtschaftlichen Eigeninteressen verfolgt, sondern lassen Sie sich von einem Verkehrsanwalt helfen! Wir vertreten Ihre Rechte und sorgen für:

  • Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

  • Erstellung eines Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen

  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Unfallrekonstruktion

  • Unterstützung bei Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Geltendmachung von Schmerzensgeld

Neben der Verkehrsunfallregulierung betreuen wir Sie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallflucht oder auch Trunkenheit am Steuer.

In Führerscheinangelegenheiten ist nicht nur die Expertise des erfahrenen Verkehrsanwalts gefragt, sondern auch die Zusammenarbeit mit Spezialisten zur Vorbereitung einer bevorstehenden MPU.

Erbrecht

„Benötige ich ein Testament?“

Diese Frage bekomme ich immer wieder von Mandanten gestellt. Ja, es ist jedem, der seinen Nachlass nach seinen persönlichen Vorstellungen regeln will und seinen Erben unangenehme und teure rechtliche Auseinandersetzungen über das Erbe ersparen will, zu empfehlen, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die häufig nicht den eigenen Interessen entspricht. Mit einem Testament können Sie über Ihr Vermögen von Todes wegen verfügen – und zwar nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Testamente müssen sich an den Situationen und Umständen einzelner Personen orientieren. Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Testament zu errichten, dann machen Sie dies bitte richtig, denn Testamente haben Formvorschriften und können bei Fehlern zur Unwirksamkeit des handschriftlich erstellten Testaments führen.

Es steht dem Erblasser offen, in seinem Testament die Verteilung des Erbes festzulegen. Um Ihren letzten Willen aber möglichst korrekt nach Ihren Wünschen
umzusetzen, stehe ich Ihnen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Eine überraschende Krankheit oder auch ein Unfall kann dazu führen, seine eigene Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben von einem Tag auf den anderen zu verlieren. Daher sollten Sie von Ihrem Selbstbestimmungsrecht in guten Tagen Gebrauch machen.

Hier können Sie sich durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung für mögliche Einschränkungen Ihrer eigenen Entscheidungsfähigkeiten vorsorgen.

Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie eine von Ihnen bestimmte Person des Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten ein. Für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit erteilen Sie dieser Person die Vollmacht, Sie im Notfall rechtswirksam zu vertreten. Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Gericht wird damit vermieden.

Die Patientenverfügung regelt zusätzlich alle ärztlichen Maßnahmen, die Sie sich zur Versorgung im Notfall wünschen oder auch ablehnen und ist für alle Ärzte bindend.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sie haben Ärger mit Ihren Mietern oder Vermietern? Ihr Mietverhältnis wurde gekündigt? Unsere Kanzlei berät Sie gerne als Mieter oder Vermieter, denn wir kennen beide Seiten. Wir befassen uns mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sowohl in Miet- als auch Wohnungseigentumsangelegenheiten.

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Konflikten mit Ihren Nachbarn? Wir vertreten Sie gerne. Mit Fingerspitzengefühl und langjähriger Erfahrung versuchen wir zu schlichten und ein gutes Nachbarschaftsverhältnis wiederherzustellen. Bei Bedarf vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir haben es bewusst vermieden, uns auf die eine oder andere Seite zu stellen. Damit ist gewährt, dass wir die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite im Auge behalten.

So gilt es bei Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen, die richtige Form zu beachten. Daher sollten Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung von uns beraten lassen.

Aber auch als Arbeitgeber raten wir Ihnen anwaltliche Hilfe an. Schließlich wollen Sie Ihre geplante Kündigung ohne Einbußen schnellstmöglich durchsetzen.

Wenn Sie im Bereich Arbeitsrecht Unterstützung benötigen, werden wir Ihren Fall jederzeit konsequent mit Kompetenz aber auch dem nötigen Einfühlungsvermögen behandeln.

Kontaktieren Sie mich!